Allgemeine Geschäfts Bedingungen
1. Geltungsbereich
Für den Besuch eines Workshops von ICH-WILL-ACTION gelten ausschließlich die gegenständlichen AGB.
Von den AGB insgesamt oder teilweise abweichende Vereinbarungen sind ausgeschlossen.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter kommt durch die Anmeldung der Eltern bzw. des
Erziehungsberechtigten des Jugendlichen, oder des volljährigen Jugendlichen zustande, allerdings nur solange Plätze verfügbar sind. Danach können Jugendliche auf eine Warteliste aufgenommen werden oder alternativ einen anderen Workshop belegen,
sofern es noch freie Plätze gibt. Mit der Anmeldung des Jugendlichen erkennt jeder Besucher diese AGB sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen und Vorschriften an. Eltern, sonstige Aufsichtspersonen, oder Leiter von Vereinen oder geschlossenen Gruppen, sind für die Einhaltung dieser Regelungen durch die, ihrer Aufsichtspflicht unterliegenden Jugendlichen verantwortlich. Der Teilnehmerbetrag in Höhe von 99 € muss innerhalb von sieben Tagen nach Anmeldung per Überweisung auf das Konto der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, BW Bank, Konto-Nr. 2520980, Bankleitzahl: 60050101, mit dem Vermerk „Anmeldung ICH-WILL-ACTION“ eingegangen sein. Andernfalls kann für die Verfügbarkeit der Plätze nicht mehr garantiert werden. Eine Zahlung per Lastschrift kann nicht angeboten werden.
3. Benutzungsbedingungen
An den ICH-WILL-ACTION Workshops können Jugendliche ab 12 Jahre teilnehmen. Ausnahmefälle können
durch den Veranstalter genehmigt werden. Die Einrichtungen der Workshop Jugendhäuser sind pfleglich zu
behandeln. Bei missbräuchlicher Nutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haften die
Besucher für den Schaden. Die Besucher haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten, sowie der
Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Das Personal von ICH-WILL-ACTION übt
gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Den Anordnungen des Personals ist in jedem Fall Folge zu
leisten. Vorschriften und Hinweise, insbesondere auch bei Aktionen im Freien sind in jedem Fall zu beachten.
Besucher, die gegen diese Bestimmungen oder die erlassenen Anordnungen verstoßen, können
vorübergehend oder dauernd vom Besuch aller Einrichtungen der ICH-WILL-ACTION Workshops
ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird der Teilnehmerbetrag nicht zurückerstattet.
In allen ICHWILL-ACTION Workshop Einrichtungen gilt allgemeines Rauchverbot.
4. Rücktritt (Stornierung) durch Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der ICH-WILL-ACTION Workshops von dem Vertrag zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserkl.rung bei dem Veranstalter. Wenn der Kunde von
dem Vertrag zurücktritt werden folgende pauschalierten Ansprüche für die getroffenen Vorbereitungen und
Aufwendungen geltend gemacht. Bis vier Wochen (20 Werktage) vor Beginn der Veranstaltung werden 20 €,
bis zwei Wochen (10 Werktage) vor Beginn der Veranstaltung werden 40 €, danach bis zum Beginn der
Veranstaltung werden 60 € des Teilnehmerbetrages einbehalten.
Bei Nichtantritt wird der gesamte Teilnehmerbetrag fällig.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Leistung den Vertrag kündigen ohne
Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde als Leistungsnehmer ICH-WILL-ACTION ungeachtet der Abmahnung
des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn der Kunde sich in solchem Maß vertragswidrig
verhält. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Teilnehmerbetrag. Der Kunde hat
keinen Anspruch auf die Durchführung eines von ihm gewählten Workshops. Bei einer zu geringen Teilnehmer-
zahl behält sich der Veranstalter vor, den Workshop 1 Woche vorher abzusagen, wenn die Durchführung
des Workshops nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für ihn deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diesen Workshop so gering ist. Wird der Workshop abgesagt, so hat der Kunde die
Möglichkeit, sofern es noch freie Plätze gibt, alternativ einen anderen Workshop zu belegen, oder sich den
Teilnehmerbetrag unverzüglich zurückerstatten zu lassen. Ferner ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, wenn Buchungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, zum Beispiel in der Person des Kunden oder des Zwecks, getätigt werden. Bei berechtigtem
Rücktritt des Veranstalters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. Öffnungszeiten und Zutritt
Die Betreuung der ICH-WILL-ACTION Workshops findet von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder von 11:00 bis 20:00 statt. Die Jugendlichen sind verpflichtet zwei Telefonnummern der Eltern oder
betreuenden Personen bei sich zu tragen um sie im Notfall kontaktieren zu können.
Der Zutritt ist nicht gestattet:
a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen;
b) Personen, die Tiere mit sich führen;
c) Personen, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit oder an offenen Wunden
oder an Hautausschlägen leiden;
d) Personen, die aufgrund von Krankheiten, Verletzungen, Arzneimittelbedarf, Beeinträchtigungen oder
sonstigen Umständen für den Besuch der ICH-WILL-ACTION Workshops nicht die erforderlichen
Voraussetzungen erbringen, nicht ausreichend beaufsichtigt werden können oder für Dritte eine Belästigung
oder Gefährdung darstellen können.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die aufgrund ihres Verhaltens, Krankheiten, Verletzungen
oder sonstigen Zustands nicht ausreichend beaufsichtigt werden können oder die eine Gefährdung
für Dritte darstellen könnten, vom Workshop auszuschließen oder von der Einrichtung zu verweisen.
7. Aufsichtspflichten
Während der Workshop Zeiten von ICH-WILL-ACTION werden die Jugendlichen von qualifiziertem Personal
betreut. Die Besucher der Workshops sind in jedem Fall verpflichtet, ICH-WILL-ACTION vor dem Einlass alle
Krankheiten, Verletzungen, Arzneimittelbedarf, Beeinträchtigungen sowie sonstige Umstände aller Art bekannt
zu geben, die zu einer erhöhten oder besonderen Aufsichtspflicht bzw. Gefährdung führen könnten
oder sonst berücksichtigt werden müssen.
8. Haftungsausschluss
Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten
Sachen, Wertgegenstände sowie Bargeld wird nicht gehaftet, es sei denn, der Veranstalter oder ihre Erfüllungsgehilfen
selbst haben dies vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Den Veranstalter treffen keine
besonderen Pflichten als Betreiber hinsichtlich der eingebrachten Sachen. Für höhere Gewalt und Zufall sowie
Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht erkannt werden, haftet der Veranstalter nicht.
Der Veranstalter oder ihre Erfüllungshilfen haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für
leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen.
9. Persönlichkeitsrechte
Die Besucher und die Kunden erklären sich damit einverstanden, dass von den Teilnehmern auf dem Veranstaltungsgelände
Bild-/Tonaufnahmen in Zusammenhang mit ICH-WILL-ACTION hergestellt werden und räumt dem Veranstalter alle erforderlichen Rechte ein, diese umfassend und unbeschränkt in allen Medien auswerten und auf Dritte übertragen zu können. Durch die Anmeldung zu ICH-WILL-ACTION erklärt sich der gesetzliche Vertreter der Jugendlichen damit einverstanden, dass von den Teilnehmern auf dem Veranstaltungsgelände Bild- /Tonaufnahmen hergestellt werden und räumt dem Veranstalter alle erforderlichen
Rechte ein, diese umfassend und unbeschränkt in allen Medien auswerten und auf Dritte übertragen zu können. Des Weiteren räumt der Kunde dem Veranstalter das Recht ein, die Teilnehmer namentlich zu nennen.
10. Datenschutz
Der Veranstalter ist berechtigt, die Bestandsdaten seiner Kunden zu speichern, zu verarbeiten und sonst zu
nutzen, soweit dies zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung
ihrer Leistungen erforderlich ist. Der Kunde kann dieser Verwendung seiner Daten jederzeit widersprechen.
Der Veranstalter wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand,
soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen. Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH hat
mit dem Jugendamt Stuttgart eine Vereinbarung getroffen, nach der sie sich verpflichtet, den Schutz von
Sozialdaten gemäß den Bestimmungen des § 35 SGB I, §§ 67 bis 85a SGB X sowie §§ 61 bis 68 SGB VIII
zu gewährleisten.
11. Gerichtsstand
Im Streitfalle ist der Gerichtstand Stuttgart. Soweit keine anderen Regelungen getroffen wurden, gilt das
Bürgerliche Gesetzbuch.
12. Schlussbestimmungen
Der Veranstalter behält sich vor, Irrtümer sowie Druck- und Rechenfehler zu berichtigen. Sollten eine oder
mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend
eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.